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Bestimmung des Windenergieertrags

Mit Hilfe von Strömungsmodellen kann der Energieertrag von Einzelanlagen und Windparks aus gemessenen Werten an Messmasten, Wetterstationsdaten oder mit Hilfe von Modelldaten (sogenannte Reanalysedaten) berechnet werden.

Dazu werden für jeden Windanlagenstandort die Windverhältnisse (Windgeschwindigkeit und Windrichtung) in Nabenhöhe der Anlage rechnerisch ermittelt. Unter Verwendung von Langzeitdatensätzen und Produktionsdaten bestehender Anlagen lassen sich Aussagen zur durchschnittlichen Energieerzeugung im Betriebszeitraum gewinnen. Dabei werden Verluste durch die gegenseitige Abschattung von geplanten und bestehenden Anlagen berücksichtigt.

Zusätzlich können Ertragsverluste durch Betriebsbeschränkungen (z.B. zur Schallminimierung, wegen Schattenwurf, Einhaltung der Standsicherheit oder zum Schutz der Fauna) ausgewiesen werden.

Die Berechnungen und Prüfberichte werden gemäß der Technischen Richtlinie TR6 der Fördergesellschaft Windenergie e.V. (FGW) in der jeweils gültigen aktuellen Fassung durchgeführt und können als Nachweis z.B. bei der Projektfinanzierung eingesetzt werden.

Bestimmung der Standortgüte nach EEG 2017:

Nach dem neuen ab 1.1.2017 gültigen Energie-Einspeisegesetz (EEG) ist zur Bestimmung der Vergütungshöhe (anzulegender Wert) die Standortgüte für jede Windenergieanlage vor Inbetriebnahme zu bestimmen und im Abstand von 5 Jahren erneut zu überprüfen.

Aufbauend auf der Bestimmung des Windenergieertrags nach FGW TR6 erstellen wir den dazu notwendigen Prüfbericht.

Messungen für Ertragsprognosen:

Viele Windenergieanlagenprojekte werden nur auf der Basis von rechnerischen Windgutachten geplant und ausgeführt. Dabei ist die Unsicherheit umso größer, je komplexer das Gelände ist und je weniger Vergleichsanlagen in der Umgebung vorhanden sind. Durch eine Windmessung kann die Unsicherheit der Ertragsberechnung in jedem Fall deutlich verringert werden.

Unser Büro empfiehlt daher eine messtechnische Standortuntersuchung als Grundlage für eine Ertragsberechnung.

Ing. Büro Frey, Bürgermeister Kröger Str. 17, 21244 Buchholz - Sprötze, Tel.: 04186 5551